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   BGH, 12.03.1959 - II ZR 180/57   

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https://dejure.org/1959,339
BGH, 12.03.1959 - II ZR 180/57 (https://dejure.org/1959,339)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1959 - II ZR 180/57 (https://dejure.org/1959,339)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1959 - II ZR 180/57 (https://dejure.org/1959,339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 385
  • NJW 1959, 1082
  • MDR 1959, 465
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1959 - II ZR 180/57
    Bei der GmbH wirkt die Entlastung wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche oder das Anerkenntnis des Nichtbestehens derartiger Ansprüche (BGH NJW 1959, 192).

    Die Verzichtswirkung der Entlastung erstreckt sich allerdings nicht auf Ersatzansprüche aus Tatbeständen, die den Gesellschaftern bei sorgfältiger Prüfung aller ihnen gemachten Vorlagen und erstatteten Berichte gar nicht erkennbar waren (BGH NJW 1959, 192).

  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus BGH, 12.03.1959 - II ZR 180/57
    Einer juristischen Person darf ein mit ihren sämtlichen Mitgliedern geschlossener Vergleich dann entgegengehalten werden, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit einen Rechtsmißbrauch darstellt (BGHZ 20, 4, 14 [BGH 30.01.1956 - II ZR 168/54]; 22, 226, 231 [BGH 29.11.1956 - II ZR 156/55]; 25, 115, 117 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56]; 26, 31, 33 [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55]/34; BGH WM 1958, 460; 1958, 463).
  • BGH, 11.07.1957 - II ZR 318/55

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen (Genossenschaften)

    Auszug aus BGH, 12.03.1959 - II ZR 180/57
    Wegen ihres nach Süddeutschland verbrachten und auf diese Weise geretteten Gesellschaftsvermögens hat sie fortbestanden (BGHZ 25, 134, 143 [BGH 11.07.1957 - II ZR 318/55]/44).
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Unter der Geltung des § 84 Abs. 4 Satz 3 AktG 1937 (vgl. jetzt § 93 Abs. 4 Satz 3, § 120 Abs. 2 Satz 2 AktG 1965) wirkte ein Entlastungsbeschluß nach § 104 Abs. 1 AktG 1937 nur dann wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche, wenn alle Aktionäre zugestimmt hatten (BGHZ 29, 385, 390) [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57].
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Es ist dann Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintenanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (BGHZ 20, 4, 14; BGHZ 29, 385, 392).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis im gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Es ist dann Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (BGHZ 20, 4, 14; BGHZ 29, 385, 392).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Es ist dann Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (BGHZ 20, 4, 14; BGHZ 29, 385, 392).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Es ist dann Aufgabe des Richters, einem treuwidrigen Verhalten der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen entgegenzutreten und die juristische Konstruktion hintenanzusetzen, wenn die Wirklichkeiten des Lebens, die wirtschaftlichen Bedürfnisse und die Macht der Tatsachen eine solche Handhabung gebieten (BGHZ 20, 4, 14; BGHZ 29, 385, 392).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Bestand arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Beziehungen; Zulässigkeit

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  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 245/63

    Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen auf der Hauptversammlung einer

    Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat hat nicht die Bedeutung eines Verzichts auf Ersatzansprüche oder eines Anerkenntnisses des Nichtbestehens derartiger Ansprüche, sondern bringt nichts weiter als die Billigung der Geschäftsführung und das Vertrauen in sie zum Ausdruck (BGHZ 29, 385, 390 [BGH 12.03.1959 - II ZR 180/57]; 36, 296, 306) [BGH 29.01.1962 - II ZR 1/61].
  • LG Magdeburg, 23.01.2020 - 10 O 671/19

    Bestehen eines ersatzfähigen Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom

  • LG Magdeburg, 30.01.2020 - 10 O 818/19

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der sogenannten

  • LG Magdeburg, 05.12.2019 - 10 O 1719/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal, Außenhaftung einer

  • LG Magdeburg, 05.09.2019 - 10 O 1822/18

    Eintritt eines Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vom sogenannten

  • BGH, 06.04.1967 - III ZR 75/65

    Entschädigung für die Enteignung von Grundstücken - Anspruch auf eine höhere

  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 203/61

    Rechtsmittel

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